Was bedeutet “Zusammenarbeit mit dem Patienten”

14.03. 2013

Patienten kommen zum einen im Sinne der Prophylaxe meist aber mit Zahnproblemen zum Zahnarzt.

Diese Zahnprobleme sind von unterschiedlichster Natur. Es sind kleine oder größere Probleme mit kurzen oder langen Vor- und Leidensgeschichten.


Uns Zahnärzten obliegt die Pflicht den Patienten wahrhaftig und im Einklang mit der wissenschaftlichen Medizin zu informieren, aufzuklären, zu behandeln und einen Weg aufzuzeigen – mit dem nachhaltigen Erfolg als Ziel.


“Die Behandlungen selbst sind nur Stationen auf diesem Weg. Beschreiten muss ihn der Patient selbst.”

Der Patient entscheidet selbst und mündig über den Behandlungsweg, steht konsequent dazu und hält sich an die Empfehlungen, die er bekommt. Wie in einer Partnerschaft, die nur auf Basis des Vertrauens und der gegenseitigen Sympathie stattfinden kann, hat jeder seine Aufgaben und Verantwortungen.

Somit entsteht eine Zusammenarbeit, die durch den gemeinsamen Willen zum ersehnten Ergebnis führt.